Die Krankenversicherung für Richter & Staatsanwälte

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Etwa 94 % aller Richter sind über Beihilfe und PKV versichert

Auch als Jurist bei Gericht oder Staatsanwaltschaft braucht man einen passenden Krankenversicherungsschutz. Als Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt hat man dabei die freie Wahl, sich über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder über eine private Krankenversicherung (PKV) abzusichern. Die Freiheit der Wahl der Versicherung ergibt sich dabei aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

Bundesweit entscheiden sich derzeit ca. 94 % aller Richter, Staatsanwälte und Beamte für eine Absicherung über Beihilfe und privater Krankenversicherung. Denn während man sich bei Wahl einer privaten Krankenversicherung nur für den Teil krankenversichern muss, der nicht bereits durch die Beihilfe abgedeckt ist, muss man im Rahmen der GKV die Beiträge vollständig tragen – ohne dass sich das Land als Arbeitgeber (wie bei „normalen“ Angestellten) an den Kosten beteiligt!

Dies führt dazu, dass für – beihilfeberechtigte – Richter und Staatsanwälte die GKV in der Regel deutlich teurer ist als die PKV, wie unser Kostenvergleich anschaulich zeigt.

Vergleichsrechnung zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung

Gerade wegen der Beihilfeberechtigung von Richtern und Staatsanwälten fällt die Vergleichsrechnung bei einem 27-jährigen ledigen Richter auf Probe eindeutig zugunsten der PKV aus:

  • Als Richter auf Probe verdient man derzeit durchschnittlich 4.712,25 € brutto monatlich (Stand: Februar 2024 – die R1-Besoldung ist von Land zu Land unterschiedlich)
  • Der allgemeine Krankenversicherungssatz in der GKV beträgt aktuell 14,6 Prozent vom Bruttolohn. Als Richter bzw. Staatsanwalt zahlt man also für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gut 680 Euro pro Monat.
  • Da bei einem Richter auf Probe die Kosten im Krankheitsfall zu allererst von der Beihilfe getragen werden, benötigt man lediglich eine PKV-Restkostenversicherung, deren Kosten im Schnitt bei nur ca. 290 Euro im Monat liegen.
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Kostenvergleich PKV vs GKV

Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung ist ein 27-jähriger lediger Richter bzw. Staatsanwalt mit einer durchschnittlichen R1-Besoldung in Höhe von 4.712,25 € brutto pro Monat. Der Vergleichsrechnung ist zudem der aktuelle Krankenversicherungssatz bei der GKV in Höhe von 14,6 % zugrunde gelegt.

Die genannten Beiträge sind circa-Angaben und hängen von weiteren Faktoren ab. Den genauen Tarif für Deine PKV kannst Du anonym und kostenlos über unseren Tarifrechner ermitteln.
Private KV

290 €

pro Monat

• Restkostenversicherung

• Beitrag ist lohnunabhängig

• Beihilfevorteil nutzbar

• Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Wahlleistungen möglich

• Keine kostenlose Mitversicherung der Familie

Gesetzliche KV

680 €

pro Monat

• Vollkostenversicherung

• Beitrag ist vom Brutto-Lohn abhängig

• idR Verzicht auf Beihilfevorteil

• Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Keine Wahlleistungen möglich

• Kostenlose Mitversicherung der Familie möglich

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Fragen & Antworten

Ja, nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V können Richter und Staatsanwälte ihre Versicherung frei wählen, da sie nach den Vorschriften der Länder beihilfeberechtigt sind. Auch Du hast als (angehender) Richter bzw. Staatsanwalt die vollkommen freie Wahl, Dich in der PKV oder GKV versichern zu lassen.

Die Versicherungsfreiheit beginnt in dem Zeitpunkt, in dem Du Richter auf Probe wirst – also mit der Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Wenn Du Dich für den Abschluss einer PKV entscheidest, wird genau dieser Zeitpunkt der Start der Versicherung sein.

Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Du erhältst also nicht wie ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern bekommst einen Teil Deiner jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und
nach Deinem Familienstand:

• Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt Dein Beihilfebemessungssatz 50 % der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten – das heißt, der Anteil Deines Dienstherrn beträgt 50 %.

• Der Beihilfebemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt 80 %, für berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 %. Für die Beihilfeberechtigten selbst mit einem Kind bleibt der Beihilfebemessungssatz bei 50 % und steigt mit dem zweiten Kind auf 70 %.

• Nur der verbleibende Kostenanteil muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über
eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden.

In aller Regel ja – nicht ohne Grund sind aktuell ca. 94 % der Richter, Staatsanwälte und Beamte privat krankenversichert. Grund hierfür ist die Beihilfeberechtigung, die dazu führt, dass man nur für den Teil eine Krankenversicherung benötigt, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist (Restkostenversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen ist eine Vollkostenversicherung, die Du vollständig von Deinem Brutto-Lohn zahlen musst, da es in der Regel keinen Arbeitgeber-Anteil gibt (Ausnahme: „Hamburger Modell„).

Es gibt aber seltene Fälle, in denen es ratsam ist, trotz der hohen Beiträge freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben (zB bei erheblichen Vorerkrankungen – wobei es dann bereits zu Problemen bei der amtsärztlichen Untersuchung kommen dürfte – oder aber zB bei vielen mitzuversichernden Kindern). Wir versprechen Dir, dass wir Dir den Verbleib in der GKV empfehlen werden, wenn wir in der Besprechung zum Ergebnis kommen, dass dies ausnahmsweise die bessere und günstigere Alternative sein sollte.

Generell zahlen die Beihilfe und die PKV immer die Leistungen, die auch die GKV übernimmt. Wenn Du darüber hinausgehende Versicherungsleistungen erhalten möchtest (zB Chefarztbehandlung; höhere Erstattung bei Zahnersatz) schlägt sich dies in dem monatlichen Beitrag der PKV nieder.

Du hast aber grundsätzlich nur in der PKV die Möglichkeit, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder spezielle Auslandskrankenversicherungen mit in den Versicherungsumfang aufzunehmen. Das BSG hat im  Juli 2019 explizit entschieden, dass es den Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erlaubt ist, den Versicherten weitergehende Leistungen im Rahmen von Wahltarifen anzubieten (Az.: B 1 KR 34/18 R).

Neben in der Regel günstigeren Beiträgen und der Möglichkeit, den Leistungsumfang der Versicherung auf die eigenen Wünsche auszurichten und anzupassen, genießt Du die Behandlung als Privatpatient mit kürzeren Wartezeiten und ggf. höheren Erstattungen bei zum Beispiel Physiotherapie, Sehhilfen und Zahnersatz.

Darüber hinaus erhältst Du bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung in einem Kalenderjahr eine Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 3,5 Monatsbeiträge! Bei der GKV gibt es solche Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit nicht.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag allein vom Brutto-Einkommen ab. Da Juristen überdurchschnittlich gut verdienen, ergeben sich so – bei einem aktuellen Satz von 14,6 % und ohne den sonst üblichen Arbeitgeber-Anteil – Kosten in Höhe von ca. 680 € im Monat.

In der Privaten Krankenversicherung spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Vielmehr sind u.a. folgende Faktoren entscheidend: Alter des Versicherungsnehmers, ggf. bestehende Vorerkrankungen sowie vereinbarter Selbstbehalt im Falle einer Erkrankung. Dank der Beihilfe, die einen Großteil der Kosten für den Richter bzw. Staatsanwalt und dessen Familie übernimmt, kann man grundsätzlich von Kosten in Höhe von durchschnittlich 290 € im Monat ausgehen.

Wenn Du sofort online erfahren möchtest, wie hoch Dein Beitrag in unserer PKV ausfällt, dann nutze einfach unseren Tarifrechner – vollkommen anonym und kostenlos: Den Link findest Du auch ganz oben auf dieser Seite.

Der im Zusammenhang mit der PKV oftmals diskutierte Aspekt, dass die Beiträge stetig ansteigen und im Alter unbezahlbar werden, haben für Richter und Staatsanwälte eine geringe Relevanz. Zum einen beschränkt sich die PKV nur auf einen Teil der Krankenkosten, der nicht von der Beihilfe umfasst ist, sodass bereits aus diesem Grund die Beiträge (und dementsprechend auch die Beitragssteigerungen im Alter) überschaubar sind. Zum anderen steigen die Beihilfeleistungen von Richtern und Staatsanwälten von 50 % im aktiven Dienst auf 70 % nach Eintritt in die Pension, was ebenfalls kostendämpfend wirkt.

Setze Dich einfach mit uns telefonisch, via Microsoft Teams bzw. Skype oder per E-Mail in Verbindung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Dir alle Fragen zu beantworten und Dich optimal zu beraten! Unten auf der Seite findest Du alle Kontaktdaten.

Wir haben uns auf die Versicherung von Richtern, Staatsanwälten und Beamten spezialisiert. Wir wissen, worauf es ankommt, und versprechen Dir, Dich bestmöglich bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes zu unterstützen!

Und auch nach Abschluss einer Versicherung bleiben wir Deine Ansprechpartner bei allen Fragen zu Deinem Versicherungsschutz und im Falle der Inanspruchnahme der Versicherung. Auf uns kannst Du Dich dauerhaft verlassen!

Unsere gesamte Beratung ist übrigens für Dich KOSTENLOS! Sofern Du Dich für den Abschluss der PKV über uns entscheidest, erhalten wir vom Versicherer eine Provision.

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Das Team für Dich

Lasse Dich von Spezialisten beraten, die schon seit Jahren Richter und Staatsanwälte aus ganz Deutschland in allen Versicherungsfragen betreuen! Unsere Beratung erbringen wir für Dich kostenlos.
Tobias

Experte für alle Versicherungsfragen von Richtern und Staatsanwälten

Arno

Experte für alle Versicherungsfragen von Richtern und Staatsanwälten

Michael

Jurist und Autor verschiedener Publikationen für angehende Richter und Staatsanwälte

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Kundenmeinungen

„Bin super zufrieden! Freundlich, hilfsbereit und schnelle Bearbeitung.“

„Kompetente Beratung, schnelle Abwicklung, sehr nette Betreuung und schnelle Hilfe. Macht weiter so!“

Bewertungen vom 17.10.2024 und 13.06.2024

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Vertraue uns als Experten

Die Nähe zum Kunden hat für uns absolute Priorität. Wir stehen Dir gerne persönlich zur Verfügung und geben Dir Tipps, Informationen oder eine eingehende Beratung. Auf Wunsch erstellen wir Dir auch ein individuelles Angebot oder beantworten Dir Fragen zu unseren Tarifen. Wir freuen uns auf Dich! Ob per Internet, Telefon oder durch Deinen persönlichen Besuch bei uns. Nimm Kontakt zu uns auf. Du bist jederzeit herzlich willkommen!
Schnelle, transparente und
kostenlose Beratung

Wir besprechen zunächst ausführlich Deine persönliche Situation, um Dich anschließend bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung bestmöglich beraten zu können. 

Spezialisiert auf Richter
und Staatsanwälte

Wir haben bereits viele junge Richter & Staatsanwälte dabei unterstützt, die optimale Krankenversicherung zu finden. Nutze unsere Erfahrung als Spezialisten auf diesem Gebiet!

Jederzeit schnell für
Dich erreichbar

Wenn Du irgendwelche Fragen zum Thema hast, melde Dich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir beraten Dich gerne! Unten findest Du unsere Kontaktdaten wie Telefonnummer und Email-Adresse.

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Aktuelle Nachrichten

In unserem Blog berichten wir regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten zu den Themen Krankenversicherung, Besoldung und Beihilferecht für Richter und Staatsanwälte

R1-Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Vergleich

Die Besoldung der Juristen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist Sache der Länder. Schaut man auf die aktuellen Vergütungen, muss man konstatieren, dass gleiche Leistung eben nicht gleich bezahlt wird. Vielmehr gibt es eine enorme „Gehaltsschere“ bei der Vergütung der Richter und Staatsanwälte in den einzelnen Länder (was im Übrigen

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Zur Kostenentwicklung bei der PKV

Die PKV ist zum Vorjahr weiterhin beitragsstabil, lediglich die Pflegeversicherung könnte die Kosten steigen lassen. Pflegekräfte bekommen mehr Gehalt und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Aber durch die Digitalisierung, wie elektronische Rechnungen und digitale Rezepte, wird die PKV noch effizienter. Zu oft wird diese Effizienzsteigerung aber durch übertriebenen Datenschutz ausgebremst.

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