Die Krankenversicherung für Richter & Staatsanwälte

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Etwa 94 % aller Richter sind über Beihilfe und PKV versichert

Auch als Jurist bei Gericht oder Staatsanwaltschaft braucht man einen passenden Krankenversicherungsschutz. Als Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt hat man dabei die freie Wahl, sich über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder über eine private Krankenversicherung (PKV) abzusichern. Die Freiheit der Wahl der Versicherung ergibt sich dabei aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

Bundesweit entscheiden sich derzeit ca. 94 % aller Richter, Staatsanwälte und Beamte für eine Absicherung über Beihilfe und privater Krankenversicherung. Denn während man sich bei Wahl einer privaten Krankenversicherung nur für den Teil krankenversichern muss, der nicht bereits durch die Beihilfe abgedeckt ist, muss man im Rahmen der GKV die Beiträge vollständig tragen – ohne dass sich das Land als Arbeitgeber (wie bei „normalen“ Angestellten) an den Kosten beteiligt!

Dies führt dazu, dass für – beihilfeberechtigte – Richter und Staatsanwälte die GKV in der Regel deutlich teurer ist als die PKV, wie unser Kostenvergleich anschaulich zeigt.

Vergleichsrechnung zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung

Gerade wegen der Beihilfeberechtigung von Richtern und Staatsanwälten fällt die Vergleichsrechnung bei einem 27-jährigen ledigen Richter auf Probe eindeutig zugunsten der PKV aus:

  • Als Richter auf Probe verdient man derzeit durchschnittlich 4.976 € brutto monatlich (Stand: Dezember 2024 – die R1-Besoldung ist von Land zu Land unterschiedlich)
  • Der allgemeine Krankenversicherungssatz in der GKV beträgt aktuell 14,6 Prozent vom Bruttolohn. Als Richter bzw. Staatsanwalt zahlt man also für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gut 720 Euro pro Monat.
  • Da bei einem Richter auf Probe die Kosten im Krankheitsfall zu allererst von der Beihilfe getragen werden, benötigt man lediglich eine PKV-Restkostenversicherung, deren Kosten im Schnitt bei nur ca. 340 Euro im Monat liegen.
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Kostenvergleich PKV vs GKV

Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung ist ein 27-jähriger lediger Richter bzw. Staatsanwalt mit einer durchschnittlichen R1-Besoldung in Höhe von 4.976 € brutto pro Monat. Der Vergleichsrechnung ist zudem der aktuelle Krankenversicherungssatz bei der GKV in Höhe von 14,6 % zugrunde gelegt.

Die genannten Beiträge sind circa-Angaben und hängen von weiteren Faktoren ab. Den genauen Tarif für Deine PKV kannst Du anonym und kostenlos über unseren Tarifrechner ermitteln.
Private KV

340 €

pro Monat

• Restkostenversicherung

• Beitrag ist lohnunabhängig

• Beihilfevorteil nutzbar

• Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Wahlleistungen möglich

• Keine kostenlose Mitversicherung der Familie

Gesetzliche KV

720 €

pro Monat

• Vollkostenversicherung

• Beitrag ist vom Brutto-Lohn abhängig

• idR Verzicht auf Beihilfevorteil

• Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Keine Wahlleistungen möglich

• Kostenlose Mitversicherung der Familie möglich

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Fragen & Antworten

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Das Team für Dich

Lasse Dich von Spezialisten beraten, die schon seit Jahren Richter und Staatsanwälte aus ganz Deutschland in allen Versicherungsfragen betreuen! Unsere Beratung erbringen wir für Dich kostenlos.
Tobias – Versicherungsberatung für Richter und Staatsanwälte
Tobias

Experte für alle Versicherungsfragen von Richtern und Staatsanwälten

Arno – Versicherungsberatung für Richter und Staatsanwälte
Arno

Experte für alle Versicherungsfragen von Richtern und Staatsanwälten

Michael – Jurist und Autor
Michael

Jurist und Autor verschiedener Publikationen für angehende Richter und Staatsanwälte

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Kundenmeinungen

„Netter, freundlicher Kontakt. Schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Anliegens.„

„Kompetente Beratung, schnelle Abwicklung, sehr nette Betreuung und schnelle Hilfe. Macht weiter so!“

Bewertungen vom 17.10.2024 und 12.11.2025

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Spezialisiert auf Richter
und Staatsanwälte

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Aktuelle Nachrichten

In unserem Blog berichten wir regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten zu den Themen Krankenversicherung, Besoldung und Beihilferecht für Richter und Staatsanwälte

R1-Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Vergleich

Die Besoldung der Juristen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist Sache der Länder. Schaut man auf die aktuellen Vergütungen, muss man konstatieren, dass gleiche Leistung eben nicht gleich bezahlt wird. Vielmehr gibt es eine enorme „Gehaltsschere“ bei der Vergütung der Richter und Staatsanwälte in den einzelnen Länder (was im Übrigen

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Zur Kostenentwicklung bei der PKV

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