Krankenversicherung für Richter und Staatsanwälte  
 


Du arbeitest (zukünftig) als ...



Richter/in auf Probe
... und zwar in folgendem Bundesland:





Warum fragen wir?

Wir benötigen diese Angabe, da sich die Beihilferegelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Hinweise:

(1) Auch Juristen, die später als Staatsanwälte eingesetzt werden sollen, werden von allen Bundesländern gemäß § 12 Abs. 1 DRiG als "Richter auf Probe" eingestellt.

(2) Sofern Du noch keine Einstellungszusage erhalten und Dich in mehreren Ländern beworben hast, wähle einfach Dein präferiertes Bundesland aus. Eine Änderung dieser Angabe ist auch später noch unproblematisch möglich.