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Krankenversicherung für Richter und Staatsanwälte
Tätigkeit
Angaben
Tarif
Kontakt
Du arbeitest (zukünftig) als ...
Richter/in auf Probe
... und zwar in folgendem Bundesland:
(bitte auswählen)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Warum fragen wir?
Wir benötigen diese Angabe, da sich die Beihilferegelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Hinweise:
(1) Auch Juristen, die später als Staatsanwälte eingesetzt werden sollen, werden von allen Bundesländern gemäß
§ 12 Abs. 1 DRiG
als "Richter auf Probe" eingestellt.
(2) Sofern Du noch keine Einstellungszusage erhalten und Dich in mehreren Ländern beworben hast, wähle einfach Dein präferiertes Bundesland aus. Eine Änderung dieser Angabe ist auch später noch unproblematisch möglich.