Justizjuristen haben grundsätzlich das Wahlrecht, ob sie sich privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied der GKV bleiben. Bislang war es finanziell nahezu immer unsinnig, sich für den Verbleib in der GKV zu entscheiden. Denn während privat Versicherte vom jeweiligen Land eine Beihilfe in Höhe von 50 % der anfallenden Krankenkosten erhalten (und sich nur für den nicht übernommenen Teil zusätzlich privat versichern müssen), müssen gesetzlich Versicherte 100 % der Beiträge zur GKV selbst tragen. Ein hälftiger Zuschuss vom Land wie ein „normaler“ Arbeitnehmer wird auch heute grundsätzlich nicht gewährt.
Seit August 2018 ist Hamburg hier eine Ausnahme: Das Land gewährt nunmehr Richtern, Staatsanwälten und Beamten, die in der GKV versichert bleiben möchten, einen 50 %igen Zuschuss zu den Beiträgen der GKV – analog zum Arbeitgeberanteil von normalen Angestellten mit Sozialversicherungspflicht. Dies macht den Verbleib in der GKV zumindest deutlich attraktiver.
Nach einem Jahr Laufzeit fällt das Fazit des „Hamburger Modells eher durchwachsen aus: Danach bleiben trotz dieser Möglichkeit mehr als 98 % aller Hamburger Beamten, Richter und Staatsanwälte in der Privaten Krankenversicherung. Und unter den „Wechslern“ befinden sich vor allem Beamte, die eine niedrige Besoldungsstufe aufweisen und dementsprechend wenig verdienen. Denn der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nun mal lohnabhängig und damit gerade für gutverdienende Juristen unattraktiv.
Hinweisen möchten wir auch auf einen Artikel in der Legal Tribune Online, der ausführlich auf die Vor- und Nachteile des Hamburger Modells eingeht. Ein sicherlich lesenswerter Artikel für alle, die sich – auch unter Inkaufnahme von dennoch etwas höheren Beiträgen – vorstellen können, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.