Die Besoldung der Juristen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist Sache der Länder. Schaut man auf die aktuellen Vergütungen, muss man konstatieren, dass gleiche Leistung eben nicht gleich bezahlt wird. Vielmehr gibt es eine enorme „Gehaltsschere“ bei der Vergütung der Richter und Staatsanwälte in den einzelnen Länder (was im Übrigen zu der Forderung der Richterverbände führt, wieder zu einer bundeseinheitlichen Besoldung der Justizjuristen zurückzukehren).
Wir haben uns mal die Gehälter angeschaut. Und nach Berechnungen des Deutschen Richterbundes erhält derzeit ein 27-jähriger lediger Richter der Besoldungsstufe R1 (einschließlich Sonderzahlungen, soweit gewährt, umgelegt auf den Monatsdurchschnitt) folgendes Gehalt (Stand: Februar 2024):
Vergütung pro Monat | |
Baden-Württemberg | 4.820 Euro |
Bayern | 5.029 Euro |
Berlin | 4.796 Euro |
Brandenburg | 4.692 Euro |
Bremen | 4.610 Euro |
Hamburg | 4.939 Euro |
Hessen | 4.552 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.647 Euro |
Niedersachsen | 4.697 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 4.689 Euro |
Rheinland-Pfalz | 4.524 Euro |
Saarland | 4.395 Euro |
Sachsen | 4.512 Euro |
Sachsen-Anhalt | 4.602 Euro |
Schleswig-Holstein | 4.787 Euro |
Thüringen | 4.617 Euro |